Kasse muss PZR bei Parodontitis nicht zahlen
Auch bei einer Parodontitis haben GKV-Patienten keinen Rechtsanspruch auf die Kostenübernahme einer PZR. So urteilte jetzt das Landessozialgericht Baden-Württemberg.
Weder gebe es hierfür eine entsprechende Empfehlung des Gemeinsamen Bundesausschusses, noch stelle die chronische Parodontitis eine lebensgefährliche Erkrankung dar, die eine Kostenübernahme für die Professionelle Zahnreinigung (PZR) ausnahmsweise begründen könnte, argumentiert das Landessozialgericht (LSG) in Stuttgart in einem jetzt veröffentlichten Urteil (Az.: L 11 KR 211/15).
Der Kläger, der an einer Parodontitis leidet, hatte die Auffassung vertreten, zwei PZR-Behandlungen seien Teil der Behandlung, also müsse die Krankenkasse die Kosten erstatten, heißt es. Die Kasse verweigerte dies zu Recht, wie das LSG entschied.
Denn ohne Empfehlung des Bundesausschusses gebe es keine rechtliche Grundlage für eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen. Eine PZR falle "grundsätzlich und ohne Ausnahmen in den Bereich der Eigenvorsorge".
PZR ist medizinisch notwendig
Keine IGeL bei Zahnärzten
Beim Zahnarzt gibt es keine IGeL. Das stellten KZBV-Chef Dr. Jürgen Fedderwitz und BZÄK-Vizepräsident Prof. Dr. Dietmar Oesterreich klar.
"Private Zusatzleistungen beim Zahnarzt dürfen auf keinen Fall mit sogenannten IGeL-Leistungen verwechselt werden“, bekräftigte Fedderwitz heute angesichts der laufenden Diskussion um eine Untersuchung des Medizinischen Dienstes des GKV-Spitzenverbandes (MDS). Wissenschaftler des MDS-Internetportals IGeL-Monitor hatten den medizinischen Nutzen einer Professionellen Zahnreinigung (PZR) bei Erwachsenen ohne Parodontitis als "unklar“ bezeichnet.
IGeL-Leistungen, rückte Fedderwitz richtig, seien Leistungen, die nicht von der Krankenkasse bezuschusst werden, und bei denen weder die Notwendigkeit noch die Wirksamkeit klar anerkannt sei. Solche Leistungen gebe es in der Zahnmedizin fast gar nicht.
Die PZR ist medizinisch sinnvoll
Eine PZR sei ein wichtiger Pfeiler der Prophylaxe, bestätigte auch Oesterreich. Sie unterstütze die Maßnahmen zur vollständigen Beseitigung aller bakteriellen Beläge auf den erreichbaren Zahnoberflächen. "Besonders für Patienten mit hohem Kariesrisiko und entzündlichen Erkrankungen des Zahnhalteapparates ist die PZR die wichtigste Maßnahme eines oralprophylaktischen Hygienemanagements“, erklärte er.
Die Versorgungssituation erfordere gezielte oralprophylaktische Maßnahmen. "Insbesondere vor dem Hintergrund, dass in der erwachsenen Bevölkerung in Deutschland etwa 50 bis 70 Prozent an parodontalen Erkrankungen leiden und diese in einem kausalem Zusammenhang mit bedeutsamen medizinischen Erkrankungen wie dem Diabetes mellitus in der wissenschaftlichen Literatur benannt werden, gibt es keine Zweifel über den medizinischen Nutzen einer PZR“, stellte Oesterreich richtig.
Leistungen haben nichts mit IGeLn zu tun
Auch wenn es für eine Leistung ausnahmsweise keinen verpflichtenden Kassenzuschuss gibt, wie zum Beispiel bei einer PZR für einen parodontal gefährdeten Patienten, sei die Notwendigkeit und Wirksamkeit der Therapie belegt, betonte auch Fedderwitz: "Viele Kassen bezuschussen die PZR deshalb auf freiwilliger Basis. Mit IGeLn hat das nichts zu tun.“
Ein typisches Beispiel für Zusatzleistungen? Fedderwitz: "Wenn ein Patient sich bei der notwendigen Versorgung eines Seitenzahnes mit einer Krone anstelle der Kassenleistung Vollmetallkrone für eine ästhetisch ansprechendere Keramikkrone entscheidet. Denn gibt es Therapiealternativen, muss der Zahnarzt den Patienten sogar darauf hinweisen. Das ist Teil der umfassenden zahnärztlichen Aufklärungspflicht und verbrieftes Recht des Patienten.“
Quelle: http://www.zm-online.de/nachrichten/Keine-IGeL-bei-Zahnaerzten_65744.html
Erneut dreiste Falschmeldungen durch MDK(S) und Krankenkassen!
Auszug aus einer dreisten, gezielten Falschmeldung der Krankenkassen:
Professionelle Zahnreinigung: "Unklar" (Kosten: 30 bis 120 Euro)
Bis zu vier Mal pro Jahr, empfehlen Zahnärzte, sollte eine professionelle Zahnreinigung (PZR) vorgenommen werden, um Karies und Parodontitis vorzubeugen. Die jährliche Entfernung von Zahnstein sehen viele Zahnärzte als unzureichend an. Die PZR mit Politur und Fluoridierung gehört daher zu den am häufigsten genutzten IGeL.
Die MDS-Gutachter verweisen darauf, dass keine Leitlinie diese Maßnahme empfehle und es keine Beweise dafür gebe, dass die Zähne vergleichsweise länger erhalten blieben oder ein anderer zusätzlicher Nutzen vorhanden sei.
Zwei von drei ausgewerteten Studien wiesen gravierende methodische Mängel auf, die übrig gebliebene Studie ergab, dass bereits die jährliche Anleitung zur richtigen Zahnpflege ohne professionelle Zahnreinigung zu weniger Zahnfleischentzündungen führt. Fazit: Der Nutzen ist unklar.
Quelle:http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/igel/article/836422/nutzlos-kassen-watschen-weitere-sechs-igel-ab.html
Mein Kommentar dazu:
Diese Meldung ist eine üble Machart der Kassen: wissenschaftliche Erbegnisse, die ihnen nicht passen, werden einfach unter den Teppich gekehrt!
Dem stehen in erster Linie die Langzeitstudien der Arbeitsgruppe Axelssons entgegen, hierzulande haben Bastendorf und Laurisch Langzeiterfolge mit PZR in freier Praxis veröffentlicht (Langzeiterfolge der systematischen Kariesprophylaxe, DZZ 09/2009, S. 548 - 557). Hellwig in Bundesgesundheitsblatt 2011 Band 54, S. 1015-1021: "Eine Zahnerhaltung, die sich ausschließlich um die Reparatur von Zahnschäden bemüht, ist zum Scheitern verurteilt". Es ist unstrittig, dass die ursachengerechte Herangehensweise Standard der Zahnerhaltung ist.
Wenn ich meine "Kinder" nachdem ich sie kariesfrei in die Volljährigkeit begleitet habe, nicht bewegen kann weiterhin zur PZR zu kommen, hab ich zu 80% nach 2 Jahren die ersten Füllungen zu machen... Die gehen weg in die Ausbildung, ins Studium oder so und suchen sich vor Ort keinen neuen ZA, kommen zwar ab und zu mal zum Nachschauen, aber die IP/PZR fällt halt weg. Dann passiert es!
Auch bei meinen PA-Patienten ist die Rückfallquote ohne regemäßige PZR sehr hoch.!
Auch meinen Erfahrungswerte sind: die PZR ist in therapeutischen Hinsicht unverzichtbar.
PZR ist Prophylaxe
Die Zahnmedizin hat durch eine gesetzlich geregelte Zuzahlungsregelung einen besonderen Status, darauf verweist . Darauf verweist Prof. Dietmar Oesterreich, Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK). Die Professionelle Zahnreinigung (PZR) sei, weil sie Bestandteil medizinisch notwendiger Präventions- und Therapiemaßnahmen ist, nicht als Igel-Leistung einstufbar.
„Der medizinische Nutzen einer PZR ist gut belegt“, erklärt Oesterreich, „vor allem für Patienten mit Parodontitis und einem hohen Kariesrisiko ist die PZR eine wichtige prophylaktische und therapeutische Behandlung. Sie unterstützt die Maßnahmen zur vollständigen Beseitigung aller bakteriellen Beläge. Bakterienbeläge lösen Karies und Parodontitis aus. Viele Kassen bezuschussen die PZR deshalb auf freiwilliger Basis.“
"Viele Kassen bezuschussen die PZR deshalb auf freiwilliger Basis."
In Deutschland leiden demnach etwa 50 bis 70 Prozent der erwachsenen Bevölkerung an parodontalen Erkrankungen, die auch in Wechselwirkung mit medizinischen Erkrankungen wie z.B. Diabetes stehen. „Daher ist Vorsicht bei Aussagen zur Notwendigkeit einer PZR geboten“, führt Oesterreich aus.
Die Bundeszahnärztekammer informiert Sie gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) in einer wissenschaftlich abgesichertenPatienteninformation umfangreich zu dem Thema.
Die Professionelle Zahnreinigung wurde Anfang 2012 im Rahmen der Novellierung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) als medizinisch notwendige Maßnahme aufgenommen. Gesetzliche Krankenversicherungen finanzieren die PZR teilweise im Rahmen von freiwilligen Leistungen.