Aus Politik und Medien

PZR im Morgenmagazin

Im ARD-Morgenmagazin standen am  Dienstag, dem 24.03.2015 die Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) auf der Tagesordnung. Thema war dabei auch die Professionelle Zahnreinigung (PZR). In der Sendung bezeichnete der Projektleiter des IGeL-Monitors, Christian Weymayr, den Nutzen der PZR als „unklar“ und stufte die Studienlage als schlecht ein. Bei der PZR ginge es Weymayr zufolge vor allem um ein "gutes Gefühl im Mund". 
In einem Brief an die Redaktion des ARD-Morgenmagazins nimmt die FVDZ-Bundesvorsitzende Kerstin Blaschke Stellung zu der einseitigen Berichterstattung und erklärt: „Die PZR ist seit vielen Jahren anerkannter Präventions- und Therapiebestandteil einer umfassenden Prophylaxe. Die Darstellung der PZR im Morgenmagazin sendet deshalb ein falsches Signal an die Patienten und stiftet neue Verunsicherung.“ Weiter merkt Blaschke an: Von einem Ratgebermagazin eines öffentlich-rechtlichen Senders hätte sich der FVDZ eine differenziertere Berichterstattung und die Hinzuziehung zahnärztlicher Expertise gewünscht. Den Brief in voller Länge finden Sie hier zum Download.
FVDZ-Redaktion

NRW-Justizminister: "Wenn der Zahnarzt sechs Monate seinen Porsche stehen lassen muss, trifft ihn das viel mehr als eine Geldstrafe".

25.06.2014 21:08

"Offener Brief an den Justizminister"

In der Rheinischen Post vom 25.06.2014 findet sich ein Interview mit dem nordrhein-westfälischen Justizminister Thomas Kutschaty.

http://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_69964214/strafe-fuer-steuerhinterziehung-nrw-justizminister-fordert-fahrverbot.html

In diesem Interview wird der Minister u. a. mit folgendem Satz zitiert:

"Wenn der Zahnarzt sechs Monate seinen Porsche stehen lassen muss, trifft ihn das viel mehr als eine Geldstrafe".

Grund genug, einen „offenen Brief“ an den Herrn Minister zu schreiben, meint die zfn-online-Redaktion. Lesen Sie selbst. Eine (befriedigende) Antwort wird wohl kaum zu erhalten sein:                                                                                                red

An den Herrn Minister für Justiz
des Landes Nordrhein-Westfalen

Thomas KutschatyMartin-Luther-Platz 40
40212 Düsseldorf
                                                                          offener Brief

 

Bissendorf, den 25.06.2014

Interview in der Rheinischen Post vom 25. Juni 2014

Sehr geehrter Herr Minister Kutschaty,

wenn die "Rheinische Post"  in ihrer Ausgabe vom 25.Juni 2014 richtig zitiert hat, dann haben Sie in einem Interview im Zusammenhang mit Strafzumessungen und Sanktionsmöglichkeiten für Schwarzfahrten bis hin zum Steuerbetrug wörtlich gesagt:

"Wenn der Zahnarzt sechs Monate seinen Porsche stehen lassen muss, trifft ihn das viel mehr als eine Geldstrafe".

Ein für sich betrachtet banaler Satz, mit dem Sie allerdings einem Klischee gerecht geworden sind, das sich bei vielen schlecht oder ungenügend informierten Mitmenschen verfestigt zu haben scheint, und das sich auf ein hohes Maß an Unkenntnis über die gegenwärtigen wirtschaftlichen Gegebenheiten eines ganzen Berufsstandes in Verbindung  mit einer unguten Portion Missgunst stützt.

Die Betonung des porschefahrenden Zahnarztes und seiner "Gattin" ist im Übrigen fast so alt wie das Godesberger Programm von 1959 - und ebenso renovierungsbedürftig. Neidfaktor als politischer Motivationsschub - das passt nicht mehr in die Zeit. Wundern Sie sich also bitte nicht über entsprechende "allergische" Reaktionen.

Zum einen würde es viel Zeit und Raum in Anspruch nehmen, alle betriebswirtschaftlichen Parameter für eine korrekte Einschätzung der Einkommenssituation selbstständig tätiger Zahnärzte darzulegen, zum anderen erscheint das angesichts anderer Berufsgruppen mit ähnlichen Einkommensverhältnissen wie Architekten, Anwälten, Steuerberatern, Managern, Vorständen und nicht zuletzt Politikern sinnlos.

Die Bemerkung erschreckt ferner durch ihren Verallgemeinerungscharakter, der im Zusammenhang mit einer zusammenhanglosen fach-politischen Bewertung entstehen kann. Ich gehe zwar davon aus, dass das nicht Ihre Intention war, einen Berufsstand zu diskreditieren, bin aber irritiert, solche populistischen Formulierungen öffentlich aus dem Mund eines Landesministers zu erfahren. Eigentlich sollte sich ein Minister unvoreingenommen allen Bevölkerungsschichten gleichermaßen verpflichtet fühlen  -  und auch denen gegenüber, die der Volkswirtschaft durch ihren verantwortungsvollen Einsatz die notwendige Dynamik verleihen. Dabei kann es sich um Arbeiter, Angestellte, Geschäftsführer, Vorstände und Beamte, aber eben auch um Zahnärzte handeln.

Sehr geehrter Herr Kutschaty, möglicherweise werden Sie diese Reaktion für überzogen halten. Aber bedenken Sie bitte, dass sich auch Ihr Berufsstand nicht fortgesetzt öffentlich-populistischen Äußerung ausgesetzt sehen möchte, derer es ebenso einige gibt.

Und noch ein Tipp zum Schluss: Wenn Sie das vermeintliche Einkommen als politische Argumentationshilfe nutzen möchten, dann bedienen Sie sich als Zielgruppe doch aller Mitbürger, die ein Auto jenseits der fünfzigtausend-Euro-Klasse fahren (lassen).

Schöne Grüße aus Hannover

 

Dr. Michael Loewener

Maßlose Zahnärzte? Schluss mit den GOZ-Märchen!

Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ist 23 Jahre alt ein angerosteter Oldtimer, längst überholt von der modernen Zahnmedizin und den wirtschaftlichen Realitäten. Aber kaum liegt nach jahrelanger Diskussion end- lich der Kabinettsbeschluss zur Neuregelung vor, wird „Zahnarzt-Bashing zum Volks- sport. Höchste Zeit für eine Richtigstellung. Wir, die Zahnärztliche Abrechnungsgenos- senschaft (ZA), verfügen über die umfangreichste Rechnungs- und Kostenstatistik der Branche und wurden auch deshalb zu den Beratungen der GOZ-Kommission gehört.


Die Schlagzeilen überschlagen sich mal wieder. Tenor: Maßlose Honorarerhöhung für Zahnärzte, Versicherte müssen tiefer in die Tasche greifen. Die Realität sieht anders aus höchste Zeit für Fakten.

Märchen Nr. 1: Die neue GOZ bereichert die Zahnärzte. Mit dieser Behauptung schrecken ge- genwärtig viele Boulevardmedien die Patienten auf.

Fakt: Die GOZ soll nach 23 Jahren Honorarstillstand die Gebühren um 6 Prozent anheben. Zum Vergleich: Die Honorare von Rechtsanwälten stiegen seit 1994 um 17 Prozent, die von Ingenieu- ren und Architekten seit 1991 um rund 25 Prozent. Vor allem: Die Inflation seit 1988 beträgt kumuliert rund 60 Prozent. Und nicht zuletzt haben die Versicherungen zugelangt: Privatversi- cherte mussten seit 1988 Beitragssteigerungen um mehrere Hundert Prozent hinnehmen.

Märchen Nr. 2: Die neue GOZ ist das Ergebnis parteipolitischer Klientelpolitik mit den Zahnärz- ten als Reformgewinnern.

Fakt: Die GOZ-Novellierung ist im Koalitionsvertrag verankert. Die vorliegende Gesetzesvorlage basiert auf einem Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums unter Beteiligung der Beihilfe- stellen von Bund und Ländern, des Verbands der privaten Krankenversicherungen und der Bun- deszahnärztekammer. Die neue GOZ sieht nach 23 Jahren mit der alten GOZ nicht einmal die geringste Punktwerterhöhung vor, obwohl das SPD-geführte Bundesgesundheitsministerium noch in der letzten Legislaturperiode einen Honorarzuwachs von 10 Prozent in Aussicht gestellt hatte.

Märchen Nr. 3: Zahnärzte sind die Kostentreiber des deutschen Gesundheitswesens.

Fakt: Zahlen des Bundesgesundheitsministeriums belegen das Gegenteil. An den Ausgabenstei- gerungen der GKV seit 1999 haben die Zahnärzte mit Abstand den geringsten Anteil: Medikamente gestiegen um rund 63 Prozent
Krankenhausbehandlungen gestiegen um rund 30 Prozent

Ärztliche Behandlungen gestiegen um rund 27 Prozent
Zahnärztl. Behandlungen gestiegen um rund 10 Prozent
Auch eine aktuell
e Studie des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) bestätigt: „Gerade der zahn- medizinische Bereich war in den vergangenen Jahren nicht für den Ausgabenanstieg der GKV verantwortlich.“ 

Quelle:http://www.za-eg.de/fileadmin/documents/Download/0003-Schluss_mit_den_GOZ_Maerchen.pdf

GOZ-Kommentar bündelt Sachverstand

Vorwürfen des PKV-Verbands, der GOZ-Kommentar der BZÄK stelle eine bloße Meinungsäußerung dar, tritt die BZÄK energisch entgegen.

Der PKV-Verband hatte in seiner Beilage zu „PKV-Publik“(3/2013) Position zur Rechtsqualität des GOZ-Kommentars der Bundeszahnärztekammer bezogen. Darin hieß es, dass der Kommentar keine rechtsverbindliche Stellungnahme darstelle. Nur (Bundes-)Gerichte könnten rechtsverbindlich über die GOZ urteilen, Äußerungen der BZÄK oder des PKV-Verbandes wiesen keine Rechtsrelevanz auf.

An der gebündelten Auslegung der Zahnärzteschaft komme keiner vorbei, argumentiert die BZÄK hingegen. Anders als bei der Auffassung eines Versicherungssachbearbeiters fließe in den GOZ-Kommentar der BZÄK der geballte Sachverstand der gesamten Berufsgruppe ein. Als Werk der Zahnärzteschaft werde der Kommentar von denjenigen getragen, die aufgrund ihrer Profession zuallererst berufen seien, die Gebührenordnung mit Leben zu erfüllen, heißt es. Der GOZ-Kommentar habe daher die Qualität einer sachverständigen Verlautbarung.

Würde man der Auffassung der PKV folgen, dass zahnärztlichem Sachverstand keine höhere Bedeutung zuzumessen wäre als gebührenrechtlichen Interpretationen anderer Stellen, so würde das gesamte Gutachterwesen in gerichtlichen Auseinandersetzungen ad absurdum geführt, heißt es weiter. Gerade der zahnärztliche Sachverständige sei durch seine fachliche Qualifikation, ergänzt durch die Anwendung der Kommentare "seiner" Kammer, berufen und gerichtlich akzeptiert, objektive Ausführungen zu gebührenrechtlichen Fragestellungen zu machen.

"Zahnärzte-Test" durch Verbraucherzentrale Hamburg?

HAMBURG - Die Hamburger Verbraucherzentrale testete jüngst 30 Zahnärzte hinsichtlich der Qualität der Diagnose, Aufklärung über Behandlungsrisiken und Kosten. Ein Drittel der Zahnärzte sei dabei durchgefallen. Die KZV Hamburg kritisiert jetzt die Vorgehensweise der Verbraucherzentrale.



Hintergrund: Nicht die Zahnärzte, sondern der Zahnärzte-Test der Verbraucher-zentrale ist nach Meinung der Hamburger Zahnärzte durchgefallen.

Die Hamburger Verbraucherzentrale testete vor Kurzem 30 Zahnärzte aus drei Hamburger Stadtteilen hinsichtlich der Qualität der Diagnose, Aufklärung über Behandlungsrisiken und anfallenden Kosten. Gut ein Drittel (37 Prozent) der Zahnärzte soll dabei durchgefallen sein. Laut Auffassung der Verbraucherzentrale fehlten offizielle Leitlinien für eine korrekte Erstuntersuchung, zudem fänden sich in den Heil- und Kostenplänen große Preisunterschiede. Die von der Verbraucherzentrale für den Zweck der Studie eingesetzten Referenzzahnärzte überprüften im Anschluss an die Studie die Aussagen der aufgesuchten 30 Zahnärzte und kritisierten deren Beratungsqualität.

„Diese Vorgehensweise ist uns nicht neu,“ kommentierte Dr./RO Eric Banthien, Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Hamburg, den Test der Verbraucherzentrale (VZ) vom 24. Januar 2013. Der Test der VZ unterscheidet sich nicht von anderen Stichproben, die ebenfalls keine objektiven Ergebnisse brachten. Hier handelt es sich nicht um Industriegüter oder Versicherungspolicen, die die VZ sonst vergleicht, sondern um medizinische Behandlungen von Individuen durch Individuen.

„In der wissenschaftlichen Zahnmedizin gibt es durchaus im Einzelfall unterschiedliche Auffassungen über die Behandlungsbedürftigkeit und die richtige Behandlung“, stellte Dr./RO Banthien weiter fest. Wenn die VZ jetzt nach Leitlinien und Qualitätsindikatoren ruft, ist sie mit dem aktuellen Geschehen nicht vertraut, denn im G-BA (Gemeinsamer Bundesausschuss) werde daran aktuell gearbeitet. Eine Garantie für „die“ optimale Diagnose und Therapie bieten diese Hilfsmittel allerdings dann auch nicht. Hier ist immer noch die individuelle Erfahrung des Zahnarztes gefordert.

„Wieso sollten die von der VZ ausgewählten Untersuchungszahnärzte „die“ einzig korrekte Diagnose und Therapie für den Test vorgeben – auf Grund welcher Qualifikation?“ fragt Dr./RO Banthien weiter. „Wieso hat die VZ genau diese 30 Zahnärzte in drei Stadtteilen aus rund 1.600 ausgewählt?“ Das sei willkürlich und nicht nachvollziehbar. Daher seien die Ergebnisse des Tests nichts wert.

Dr./RO Banthien sieht in dem Test daher kein schlechtes Urteil für seine Kolleginnen und Kollegen, sondern vielmehr für die Verbraucherzentrale.

„Die neue GOZ hat den Realitätstest nicht bestanden“

 

Mit einem "Offenen Brief" bezeiht "Zahn und Mensch", ein Forum für innovative Zahnheilkunde mit überregional mehr als 20 nahmhaften Mitgliedern aus Zahnmedizin und Zahntechnik, Position zu den Erfahrungen mit einem Jahr neuer Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Der Brief soll noch vor Weihnachten an Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr übergeben werden.

 

Hier können Sie den ganzen Brief lesen: www.dzw.de



Gesundheitsbürokratie frisst 40 Milliarden € jährlich

"Ich zahl doch so viel an die Kasse - und bekomme immer weniger", klage viele Patienten seit Jahren. Dieser Eindruck stimmt. Das hat jetzt erstmals eine Studie mit harten Zahlen belegt. Von einen eingezahlten Euro stehen nur 77 Cent überhaupt für Ärzte, Medikamente oder Krankanhäuser bereit, kommen also dem Patienten zugute. Den Rest frisst die Bürokratie. Dabei ist rund die Hälfte davon schicht über flüssig, belegt eine Studie.

Krankenkassen wollen private Leistungen der Zahnärzte kontrollieren

Forderung der GKV nach Kontrolle privater zahnärztlicher Leistungen ist absurd

Artikel

Berlin, 10. April 2012 –  Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) erteilt den Forderungen des GKV-Spitzenverbandes nach einer Kontrolle privater zahnärztlicher Leistungen für gesetzlich Versicherte eine klare Absage. Der Vorsitzendes des Vorstandes der KZBV, Dr. Jürgen Fedderwitz, sagte dazu heute: „Die Krankenkassen haben ihre Ausgaben für die zahnmedizinische Betreuung der Versicherten über die Jahre immer weiter zurückgefahren. Jetzt wollen sie ihre Leistungsschwäche kompensieren, indem sie Behandlungen kontrollieren, die sie gar nicht bezahlen. Das nenne ich Chuzpe.“

Hätten die Krankenkassen Anfang der neunziger Jahre noch über zehn Prozent ihrer Leistungsausgaben in die zahnmedizinische Versorgung gesteckt, so seien es jetzt gerade noch sieben Prozent. Dass Kassen nun private Rechnungen der Patienten prüfen wollen, sei weder politisch noch rechtlich nachvollziehbar und von der geltenden Gebührenordnung auch nicht gedeckt. Im Übrigen, so Fedderwitz weiter, bestünde dafür auch keinerlei Notwendigkeit: „Die Zahnärzte rechnen drei Viertel aller privaten Leistungen seit Jahren unverändert nach dem niedrigen Standardsatz ab. Und die Versicherten haben dabei volle Kostentransparenz.“

Fedderwitz forderte den GKV-Spitzenverband auf, sich den eigentlichen Problemen in der zahnärztlichen Versorgung zu stellen: „Es ist ärgerlich, wenn sich die Kassen vordergründig als Anwälte unserer Patienten aufspielen, während  sie im Hintergrund Versorgungsdefizite, wie wir sie zum Beispiel bei pflegebedürftigen und behinderten Patienten haben, trotz üppiger Finanzpolster ignorieren, die Bewilligung beantragter Leistungen verschleppen, und sich die Einsparungen aus der Zahnmedizin in die ohnehin vollen Taschen stecken.“

Pressekontakt:

Dr. Reiner Kern

Telefon: 030 280 179-27, E-Mail: presse@kzbv.de

Preisfrage: Wofür ist die EU gegründet worden?

Früher hatte ich tatsächlich gedacht, die EU wäre gegründet worden, um ein besseres Leben für die Menschen zu erreichen!  Dass dem nicht so ist, kann man nachlesen:

Der einzige Grund, washalb es die Europäische Union gibt, ist, Handelshemmnisse zu beseitigen. Nur unter diesen Vorgaben ist die unten stehende Meldung zu verstehen.

Schadstoff im Spielzeug:

Deutschland verklagt die EU-Kommission

Die Bundesregierung wehrt sich mit einer Klage gegen Pläne der Europäischen Union, höhere Schadstoffmengen in Spielzeug zu erlauben. Die strengeren deutschen Grenzwerte dürften keinesfalls aufgeweicht werden, sagten Verbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) und Wirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) am Freitag in Berlin. "Wenn es um die Sicherheit der Kinder geht, darf es keine Kompromisse geben", betonte Aigner. "Es wäre absurd, wenn die neue EU-Richtlinie dazu führen würde, dass Kinder mehr Schadstoffen ausgesetzt sind als bisher."

Im Mittelpunkt des Streits steht die Belastung von Spielzeug vor allem mit Blei, Quecksilber und Arsen. Hier will die Kommission die zulässigen Grenzwerte teilweise anheben. Die Bundesregierung pocht aber auf die Gültigkeit der strengeren deutschen Grenzwerte - und will dies per Klage festklopfen. Denn einen Antrag Deutschlands, seine Grenzwerte beibehalten zu können, hatte die Brüsseler Behörde in Teilen abgelehnt.

Rösler sagte der Kommission den Kampf an. Die Gesundheit der Kinder sei das höchste Gut. "Schadstoffe im Spielzeug sind oft heimtückisch. Hier muss es bei unseren strengen Vorschriften bleiben. Es ist nicht akzeptabel, wenn diese aufgeweicht werden", sagte der FDP-Chef.

Der erste Teil der EU-Spielzeugrichtlinie ist bereits seit Mitte 2011 in Kraft. Er betrifft vor allem die technische Sicherheit, etwa die Mechanik oder elektrische Eigenschaften. Ab dem 20. Juli 2013 wäre auch der zweite, chemische Teil der neuen Richtlinie anzuwenden, gegen den Deutschland nun klagt. Die Klageschrift soll Anfang nächster Woche überstellt werden, wie die "Rheinische Post" (Freitagausgabe) berichtete.

Ein Kommissionssprecher in Brüssel räumte ein, dass Deutschland in der Tat um Anpassungen gebeten habe. Bei einigen Chemikalien werde die Bundesrepublik an ihren strengeren Grenzwerten festhalten dürfen, bei anderen nicht. Ziel seien aber "höchstmögliche Sicherheitsstandards".

Die Sprecherin für Verbraucherschutz der Grünen, Nicole Maisch, kritisierte die Bundesregierung. Die Klage komme sehr spät. Die Regierung gehe "seit dreieinhalb Jahren halbherzig gegen den Irrweg der EU-Kommission vor", sagte sie. Sie verlangte, dass Aigner auch gegen Weichmacher, Duftstoffe und hormonell wirksame Stoffe vorgehen solle. (dapd) Stand: 14. Mai 2012



IGeL-Monitor: Wertlose Studie zur Professionelle Zahnreinigung

Wissenschaftler des IGeL-Monitors haben die aktuelle Studienlage zur Professionellen Zahnreinigung (PZR) bei Erwachsenen ohne Parodontitis gesichtet und hinsichtlich ihres medizinischen Nutzens ausgewertet. Das Ergebnis: Es gibt keine aussagekräftigen Studien, die untersucht haben, ob die professionelle Zahnreinigung tatsächlich die Zahngesundheit positiv beeinflusst. Eine Studie, die das Thema zumindest berührt, lässt den Schluss zu, dass eine Anleitung zu richtiger Zahnpflege zu einem besser gepflegten Gebiss und selteneren Zahnfleischentzündungen führt. Die Probanden, denen zusätzlich eine PZR angeboten wurde, schnitten aber nicht besser ab. Über mögliche Schäden der PZR gibt es wenige Erkenntnisse. Da die Betreiber des IGeL-Monitors insgesamt weder Hinweise auf einen Nutzen noch auf Schaden sehen, bewerteten sie die „Professionelle Zahnreinigung“ bei Erwachsenen ohne Parodontitis daraufhin mit „unklar“.

Dr. Reiner Zajitschek, stellvertretender Bundesvorsitzender des FVDZ, weist die „Erkenntnisse“ des IGeL-Monitors zurück. „Bereits der Ansatz der zu Rate gezogenen Studie ist falsch. Wenn man die Wirksamkeit einer professionellen Zahnreinigung bei parodontal gesunden Patienten untersucht ist das so, als würde die Reinigungswirkung eines Waschmittels mit Hilfe von blütenweißer Wäsche getestet. Die Aussagekraft ist in beiden Fällen Null. Zudem ist der paodontal gesunde Patient eine seltene Ausnahme.“

Die Deutsche Mundgesundheitsstudie DMS IV aus dem Jahr 2006 kommt zu dem Ergebnis, dass bei Erwachsenen (35-44Jahre) 73,2% und bei Senioren (65-74 Jahre) 87,8% an einer mittelschweren oder schweren Parodontitis leiden. Nur 0,5% der Erwachsenen bzw. 1,4% der Senioren sind nach dieser Studie parodontal absolut gesund.

Die Bundeszahnärztekammer entgegnete in einer Pressemitteilung, dass sich die Mundgesundheit in Deutschland durch zahnmedizinische Präventionsmaßnahmen deutlich verbessert habe. „Besonders für Patienten mit hohem Kariesrisiko und entzündlichen Erkrankungen des Zahnhalteapparates (Parodontitis) ist die PZR die wichtigste Maßnahme eines oralprophylaktischen Hygienemanagements“, erklärte der Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer, Prof. Dr. Dietmar Oesterreich. Wesentlicher Bestandteil der Professionellen Zahnreinigung ist neben gründlicher Reinigung, Politur und Fluoridierung die Beratung und Anleitung zur Optimierung der häuslichen Mundhygiene. Darüber hinaus ist es ohnehin verwunderlich, dass der IGeL-Monitor die PZR bewertet, da sie überhaupt keine IGeL-Leistung darstellt. Dies stellte die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) in einer Pressemitteilung klar.

Quelle: mds, bzäk, kzbv



Keine IGeL bei Zahnärzten

Beim Zahnarzt gibt es keine IGeL. Das stellten KZBV-Chef Dr. Jürgen Fedderwitz und BZÄK-Vizepräsident Prof. Dr. Dietmar Oesterreich klar.

 

 

"Private Zusatzleistungen beim Zahnarzt dürfen auf keinen Fall mit sogenannten IGeL-Leistungen verwechselt werden“, bekräftigte Fedderwitz heute angesichts der laufenden Diskussion um eine Untersuchung des Medizinischen Dienstes des GKV-Spitzenverbandes (MDS). Wissenschaftler des MDS-Internetportals IGeL-Monitor hatten den medizinischen Nutzen einer  Professionellen Zahnreinigung (PZR) bei Erwachsenen ohne Parodontitis als "unklar“ bezeichnet. 

IGeL-Leistungen, rückte Fedderwitz richtig, seien Leistungen, die nicht von der Krankenkasse bezuschusst werden, und bei denen weder die Notwendigkeit noch die Wirksamkeit klar anerkannt sei. Solche Leistungen gebe es in der Zahnmedizin fast gar nicht.

Die PZR ist medizinisch sinnvoll

Eine PZR sei ein wichtiger Pfeiler der Prophylaxe, bestätigte auch Oesterreich. Sie unterstütze die Maßnahmen zur vollständigen Beseitigung aller bakteriellen Beläge auf den erreichbaren Zahnoberflächen. "Besonders für Patienten mit hohem Kariesrisiko und entzündlichen Erkrankungen des Zahnhalteapparates ist die PZR die wichtigste Maßnahme eines oralprophylaktischen Hygienemanagements“, erklärte er.

Die Versorgungssituation erfordere gezielte oralprophylaktische Maßnahmen. "Insbesondere vor dem Hintergrund, dass in der erwachsenen Bevölkerung in Deutschland etwa 50 bis 70 Prozent an parodontalen Erkrankungen leiden und diese in einem kausalem Zusammenhang mit bedeutsamen medizinischen Erkrankungen wie dem Diabetes mellitus in der wissenschaftlichen Literatur benannt werden, gibt es keine Zweifel über den medizinischen Nutzen einer PZR“, stellte Oesterreich richtig.

Leistungen haben nichts mit IGeLn zu tun

Auch wenn es für eine Leistung ausnahmsweise keinen verpflichtenden Kassenzuschuss gibt, wie zum Beispiel bei einer PZR für einen parodontal gefährdeten Patienten, sei die Notwendigkeit und Wirksamkeit der Therapie belegt, betonte auch Fedderwitz: "Viele Kassen bezuschussen die PZR deshalb auf freiwilliger Basis. Mit IGeLn hat das nichts zu tun.“

Ein typisches Beispiel für Zusatzleistungen? Fedderwitz: "Wenn ein Patient sich bei der notwendigen Versorgung eines Seitenzahnes mit einer Krone anstelle der Kassenleistung Vollmetallkrone für eine ästhetisch ansprechendere Keramikkrone entscheidet. Denn gibt es Therapiealternativen, muss der Zahnarzt den Patienten sogar darauf hinweisen. Das ist Teil der umfassenden zahnärztlichen Aufklärungspflicht und verbrieftes Recht des Patienten.“

Qelle: http://www.zm-online.de/nachrichten/Keine-IGeL-bei-Zahnaerzten_65744.html