Zahnzusatzversicherung



Tipps zum Thema:

  • Sie sollten zunächst grundsätzlich kritisch den Sinn und die Notwendigkeit einer solchen Versicherung hinterfragen
  • Es ist empfehlenswert, vor Antragstellung Preis-/Leistungsvergleiche anzustellen. 
  • Sie sollten bei Antragstellung unbedingt exakte und wahrheitsgetreue Angaben über Ihren Gesundheitszustand machen. Sonst kann Ihnen die Versicherung im Schadensfall eine sogen. "vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung" vorwerfen und die vertraglich vereinbarte Leistung verweigern!
  • Sie sollten wissen, dass Sie in aller Regel nicht vollversichert sind!
  • Der Umfang Ihres Versicherungsschutzes ist für Ihre Zahnärztin/Ihren Zahnarzt nicht beurteilbar. Weil wir keine Versicherungsmakler sind, können wir keinerlei Aussagen über eine eventuelle Kostenbeteiligung Ihres Versicherungsunternehmens treffen.
  • Sie sollten vor umfangreichen Behandlungen eine Kostenzusage Ihrer Versicherung schriftlich einholen.
  • Sie sollten damit rechnen, dass Ihr Versicherer bei Eintritt des "Versicherungsfalles" Nachfragen bei Ihrem Zahnarzt/Ihrer Zahnärztin ggf. sogar früheren Zahnärzten stellt und einiges an Schriftverkehr auf Sie zukommt.
  • Sie sollten wissen, dass Ihre Versicherung mit einer derartigen "Informationsanforderung"  versuchen wird, 1. möglichst gar nicht zu leisten (s. o. Angaben über Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss) und wenn dann doch 2. jegliche Leistung möglichst lange zu verzögern (Zinsgewinn!).
  • Sie sollten dafür Verständnis haben und darauf vorbereitet sein, dass sich Ihre Zahnärztin/Ihr Zahnarzt den Aufwand für die Zusammenstellung von Unterlagen (plus Kopien und Porto) angemessen vergüten lässt.
  • Diese und weitere Tips finden Sie auch unter www.zaeknr.de 
  • Sehr unfangreiche und wirklich unabhängige Informationen über finden Sie bei Beratern, die den Markt der ZZV seit vielen Jahren unabhängig beobachten, zum Beispiel: www.gebizz.de oder www.waizmanntabelle.de
  • Dort finden Sie sogar umfassendere und aktuellere Informationen als bei der Stiftung Warentest. Bitte lesen Sie selbst.

7 Irrtümer beim Vertragsabschluss

Nur der monatliche Preis zählt

Falsch: Billig-Tarife sind leistungsschwach und zahlen nur begrenzt für Zahnersatz, nicht für Zahnerhalt und Prophylaxe. Was nützt es, wenn man im Schadensfall 60-70% der Kosten trotz Police aus eigener Tasche zahlen muß? Sinn machen nur Tarife mit sehr gutem Preis-Leistungs-Verhältnis.

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Einmal Top-Tarif, dauerhaft Top-Tarif

Falsch: Ein als besonders gut bewerteter Tarif muß nach einem Jahr nicht mehr Spitzenreiter sein. Keine Versicherungssparte wächst und verändert sich so rasant. Jährlich kommen 10-20 neue Zahnzusatztarife auf den MArkt und konkurrieren mit den vorhandenen hinsichtlich Preis oder Leistungsumfang.

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Über 60 Jahre lohnt kein Abschluß mehr

Falsch: Immer mehr ältere Menschen haben noch eigene Zähne, und auch hier steht der Erhalt an erster Stelle. Und später ist durch Implantate fest verankerter Zahnersatz deutlich besser als herausnehmbarer.

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Prothesenträger brauchen keine Zahnzusatzpolice

Falsch: Auch Prothesen haben nicht das ewige Leben und müssen irgendwann ersetzt werden. Und ganz wichtig ist der Erhalt der verbleibenden Zähne als Brückenhalter und Ankerzähne für die herausnehmbaren Prothesen.

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Gleich nach Abschluss lass ich mir die zwei notwendigen Imlantate setzen

Falsch: Hat der Zahnarzt die Behandlung vor dem Vertragsabschluß schon dringend angeraten oder gar einen Kostenplan erstellt, ist diese Implantatversorgung vom Versicherungsschutz ausgenommen. Dessen ungeachtet sind für alle Leistungen generell Wartezeiten zu erfüllen und die Erstattungsbeträge sind in den ersten vier Jahren meist auch noch begrenzt.

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Lehnt mich eine Versicherung ab, nimmt mich halt die nächste

Falsch: In vielen Versicherungsanträgen ist die Frage nach einer bereits erfolgten Ablehnung enthalten. Wer die Frage wahrheitsgemäß mit JA beantwortet, riskiert eine weitere Ablehnung.

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Was ich beim Antrag ankreuze, das kontrolliert eh keiner

Falsch: Beim Antrag vielleicht noch nicht, aber spätestens, wenn der erste Erstattungsbetrag einfgereicht wird, können Mogeleien auffallen, wenn z.B. die Anzahl der fehlenden Zähne nicht stimmt. Kommt so etwas heraus, kann die Versicherung fristlos kündigen und die eingezahlten Beiträge wären dann futsch.

Quelle: Guter Rat, Ausgabe August/September 2012. www.guter-rat.de

Neuester Test der Zeitschrift "Öko-Test"

Längst zahlen die Krankenkassen nur noch einen Bruchteil der Zahnarztrechnung. Daher haben inzwischen über 13 Millionen Versicherte eine private Zusatzversicherung abgeschlossen. Dieser Test ist nicht so aussagekräftig wie die Auskünfte bei Waizmann aber:

Fazit des Tests: Leistungsstarke Verträge sind selten und nicht billig!


Leider ist der Download des Tests kostenpflichtig, deshalb kann man sich diesen vielicht besser sparen, zumal er meist nicht alle Tarife enthält und häufig auch nicht aktuell erscheint.

Zur Zeitschrift ÖkoTest

Werbeversprechen

In letzter Zeit machen Versicherungen mit solchen Versprechen Werbung:

 

Zahn-Ersatz-Sofort

Wir zahlen - ohne wenn & aber 

 

Bitte prüfen Sie solche Angebote sehr genau und lassen Sie uns bitte die Ergebnisse Ihrer Prüfung wissen. Auf jeden Fall ist hier ganz besondere Vorsicht geboten.

Breif an Versicherung

Wenn Sie sich nicht ganz sicher sind, welche Zusatzleistungen Ihre Zusatzversicherung Ihnen denn nun bietet, können Sie den Musterbriefweiter unten herunterladen und Ihrer Versicherung schicken.

Musterschreiben an Versicherung
Dieses Musterschreiben können Sie herunterladen und damit Ihre Versicherung um Aufklärung bitten.
Musterschr_an_Vers.doc
Microsoft Word-Dokument [24.0 KB]

Lesen Sie auch: Zuzahlung beim Zahnarzt